Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die derzeit für den Schulbereich relevanten Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – zum einen die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung sowie zum anderen die Coronaschutzverordnung – werden mit Ablauf des 31. Januar 2023 auslaufen.
Die Coronaschutzverordnung wird mit wenigen Vorschriften fortgeführt; allerdings wird es für den Schulbereich keine Sonderregelungen mehr geben. Das bedeutet, dass insbesondere die bisherige 5-tägige Isolationspflicht entfallen wird und keine Corona-Selbsttests mehr ausgegeben werden. Alle weiteren relevanten Informationen können Sie den angehängten Briefen der Ministerien, Frau D. Feller, des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen.
Freundliche Grüße
E. Tressel
Schulleiterin
Download: Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten (PDF)
Download: Brief der Ministerin an die volljährigen Schülerinnen und Schüler (PDF)