StartAktuellÜbernahme von Schülerfahrkosten für das Schuljahr 2023/2024

Übernahme von Schülerfahrkosten für das Schuljahr 2023/2024

Informationen für Eltern der Schüler*innen der städtischen Neusser Schulen vom Schulverwaltungsamt der Stadt Neuss:

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

im Rahmen der Bestimmungen des Schulgesetzes NRW und der Durchführungsverordnung zu § 97 Abs. 4 Schulgesetz NRW werden die notwendig entstehenden Fahrkosten für die wirtschaftlichste Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform übernommen, wenn der kürzeste Schulweg (Fußweg) zu dieser Schule für den Schüler oder die Schülerin der Klassen 1 bis 4 mehr als 2,0 km, der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstu-fe 10 des Gymnasiums mit acht-jährigem Bildungsgang mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5,0 km beträgt.

Durch die Schulträger kann ein Eigenanteil festgesetzt werden, sofern die Schülerzeitkarten über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des ÖPNV berechtigen. Das DeutschlandTicket“ berechtigt über den Schulweg hinaus auch zur Benutzung aller anderen Angebote des ÖPNV; es gilt deutschlandweit rund um die Uhr, auch an Wochen-enden, Feiertagen und in den Ferien. Damit sind die Voraussetzungen für die Festlegung eines Eigenanteils zu den Schüler-fahrkosten gemäß § 97 Schulgesetz NRW gegeben. Der Eigenanteil wird durch die Stadtwerke Neuss GmbH festgesetzt und im Einzugsverfahren erhoben. Er beträgt für das erste anspruchsberechtigte minderjährige Kind 14,00 € und für das zweite 7,00 €. Für das dritte Kind und ggf. weitere anspruchsberechtigte Kinder ist kein Eigenanteil zu zahlen. Volljährige Kinder bleiben bei dieser Zählung unberücksichtigt. Für Schüler*innen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialge-setzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beziehen, entfällt der Eigenanteil. Die sonstigen Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrkosten durch die Stadt Neuss können Sie dem auf der Rückseite abgedruckten Auszug aus dem Schulgesetz und der Durchführungsverordnung entnehmen.

Antragstellung:
Treffen die Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrkosten durch die Stadt Neuss auf den Schulweg Ihres Kindes zu, können Sie die für das Schuljahr entstehenden Fahrkosten über die Schule beim Schulverwaltungsamt geltend machen. In den Schulferien besteht die Möglichkeit, den vollständig ausgefüllten Antrag (ohne Schulstempel) beim Schulverwaltungsamt einzureichen (Rheinstraße 18, 41460 Neuss).

Ausgabe von Fahrkarten:
Das Schulverwaltungsamt prüft die Anträge. Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Schülerfahrkarte vor, so wird Ihnen diese in Form einer Chipkarte an die im Antrag angegebene Anschrift durch die Stadtwerke Neuss GmbH Ende Juli zugesandt. Falls Ihr Kind die Chipkarte verliert oder sie entwendet wird, können Sie die Karte im KundenCenter Nahverkehr, Krefelder Str. 38, 41460 Neuss sperren lassen. Dort erhalten Sie gegen eine Gebühr von z. Zt. 10 Euro Ersatz. Im Übrigen bitte ich, die Abonnentenbedingungen der Stadtwerke Neuss GmbH zu beachten.

Einige abschließende Bitten:
Es wird gebeten, die Formulare möglichst sorgfältig auszufüllen und alle drei Seiten einzureichen, um die Bearbeitung zu erleichtern und um Missverständnisse zu vermeiden.

 

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