StartAktuellNachricht der Schulleitung vom 11.12.2020: Aufhebung der Präsenzpflicht ab Montag, den 14.12.2020

Nachricht der Schulleitung vom 11.12.2020: Aufhebung der Präsenzpflicht ab Montag, den 14.12.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

am Freitagmittag erreichte uns eine Mitteilung des Schulministerium hinsichtlich neuer Regelungen für den Präsenzunterricht. Das bedeutet nach jetzigem Sachstand:

  • Ab Montag, den 14.12.2020 können die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 – 7 zur Schule kommen. Sie als Eltern entscheiden über die Teilnahme am Präsenzunterricht. Bitte melden Sie Ihr Kind per E-Mail an mcg@stadt.neuss.de einmal für den gesamten Zeitraum bis zum 18.12.2020 ab.
  • Die Schülerinnen und Schüler ab der Stufe 8 bleiben zu Hause.
  • Die für den betroffenen Zeitraum geplanten Klassenarbeiten der Sekundarstufe I [Stufen 5 – 9] werden verschoben. Die Klausuren der Sekundarstufe II [EF, Q1 und Q2] finden in der Schule statt.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler, die zu Hause bleiben, gibt es Distanzunterricht. Die genauen Regelungen finden sie hier.

Weitere Informationen erfolgen zeitnah über die Homepage und/oder Moodle.

Herzliche Grüße
E. Tressel / R. Pommerening
Schulleiterin / Stellv. Schulleiter

 

Mail des Ministeriums für Schule und Bildung vom 11.12.2020, 13:32 Uhr:

„Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
  • Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
  • In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden. […]
  • Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen.
  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.“

Alle AGs im Überblick

Aktuelle Termine