Eltern fragen häufig in der Schule an, wie sie mit den Erkältungssymptomen ihrer Kinder umgehen sollen. Aus diesem Grund möchten wir auf die Empfehlungen des Ministeriums zu diesem Thema aus der letzten Schulmail vom 31.08.2020 verweisen:
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten. Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen.
(…) Diese Information entlastet Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.