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FAQ – Schüler-iPads

Am 17.12.2021 hat der Rat der Stadt Neuss die Ausstattung aller Schüler*innen mit einem mobilen Endgerät beschlossen.

Bei den Neusser Schulen wurde entsprechend des Beschlusses eine Abfrage der Bedarfe, nach vollständiger, stufen- oder klassenweiser Ausstattung, gestellt. Ausnahmslos haben alle städtischen Neusser Schulen bis Ende April 2022 die Rückmeldung für eine vollumfängliche Ausstattung ihrer Schüler*innen mit einem iPad gegeben. Zudem wurde von allen Schulen die umfassende Nutzung der Tablets auf Basis des jeweiligen Medienkonzeptes der Schule bestätigt.

In der nachfolgenden FAQ-Liste werden die wichtigsten Fragestellungen rund um die 1:1-Ausstattung behandelt. Bitte beachten Sie, dass sich mit neuen iOS-Versionen, sowie Änderungen an den Medienkonzepten durch die Schulen jederzeit Abweichungen ergeben können. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.

1. Leihvertrag

  1. Mit wem wird der Leihvertrag geschlossen?

    Der Leihvertrag wird zwischen der Stadt Neuss und dem/der Erziehungsberechtigten des/der einzelnen minderjährigen Schülers*in, bzw. dem/der volljährigen Schüler*in geschlossen.

  2. Ist es möglich der Ausleihe und Nutzung der digitalen Endgeräte zu widersprechen?

    Die schulischen iPads dienen dem zeitgemäßen Unterricht (§3 Schulgesetz NRW). Ein Aufbau und eine Vermittlung von Medienkompetenz, modernen Analysemethoden und der informatorischen Grundbildung ist ein wichtiges Lernziel schulischer Bildung.
    Sie sind nicht verpflichtet, dem Leihvertrag der Stadt Neuss zuzustimmen und damit ein Gerät auszuleihen.

  3. Besteht die Möglichkeit, städtische iPads in der Schule grundsätzlich oder tagesaktuell auszuleihen?

    Die Möglichkeit einer Ausleihe innerhalb der Schule wird durch jede Schule selbstständig geregelt. Die Stadt Neuss wird den Schulen hierfür Geräte, welche nicht dauerhaft verliehen werden zur Verfügung stellen.

  4. Lassen sich private Apple-IDs auf den Leihgeräten nutzen?

    Nein, ein Zugriff auf eine bereits vorhandene Apple-ID, den App-Store oder die iCloud ist von den Leihgeräten nicht möglich. Die Geräte werden mit einem Mobile Device Management (MDM) fernverwaltet, auf das als Schulträger die Stadt Neuss und der IT-Dienstleister ITK-Rheinland und auf schulischer Ebene die Lehrkräfte Zugriff haben.
    Durch die Fernverwaltung werden dann die Apps installiert.

2. Technische Fragen

  1. Sind alle Schulen mit schnellem Internet und WLAN ausgestattet?

    Die Schulen verfügen über einen den Nutzerzahlen angepassten Internetanschluss. Sollte die im Vorfeld abgeschätzte Bandbreite im Betrieb nicht ausreichen, so wird eine Anpassung erfolgen. Zurzeit findet eine sukzessive Umstellung auf den WLAN-Standard 6 statt.

  2. Welches iPad-Modell wird ausgegeben und wie ist es ausgestattet?

    In den weiterführenden Schulen werden iPads ab der 9. Generation ausgegeben um in Prüfungen gleiche Voraussetzungen zu schaffen. In Grundschulen sind es iPads ab der 7. Generation, welche aus den weiterführenden Schulen stammen. Diese werden vor der Ausgabe alle von der ITK-Rheinland überprüft. Auf allen iPads kann die aktuellste Softwareversion genutzt werden.
    Alle iPads werden in einer robusten Schutzhülle ausgeliefert. Zudem erhalten die Schüler*innen ein Ladekabel mit Netzteil der Firma Apple.

  3. Wie wird AirDrop verwendet?

    Mit dem letzten iPadOS Update 16.2 ist ein dauerhaftes Empfangen für jeden über AirDrop nicht mehr möglich. Es gibt jetzt folgende Einstellungen für AirDrop: AirDrop ausgeschaltet/AirDrop nur für Kontakte/AirDrop 10 Minuten für alle. Da Schüler*innen keine Kontakte am iPad pflegen können, bleibt lediglich ein zeitlich begrenzter Zugang, danach schaltet sich AirDrop aus oder auf „nur für Kontakte“ zurück. Somit können nur selbstbestimmt Bilder o.ä. geteilt bzw. empfangen werden.

  4. Kann mein Kind persönliche Einstellungen am iPad vornehmen?

    Die iPads werden zentral von der ITK-R verwaltet. Ihr Kind kann nur eingeschränkt Konfigurationsänderungen vornehmen, keine Apps aufspielen oder löschen und auch z.B. das Hintergrundbild nicht ändern.

  5. Werden digitale Stifte für den Einsatz im Unterricht vorausgesetzt?

    Hierbei handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit, welche nicht durch den Schulträger bestimmt wird.

3. Versicherung

  1. Sind die Leihgeräte versichert?

    Die Geräte sind über die Verleiherin versichert. Im Schadensfalle besteht eine Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 250€ zzgl. gültiger MwSt., welche durch den/die Entleiher*in an die Verleiherin gezahlt werden muss.

  2. Darf mein Kind das Äußere des iPads verändern, z.B. eine eigene Schutzhülle anbringen?

    Grundsätzlich handelt es sich bei den iPads um Leihgeräte, die als solche jederzeit, z.B. bei vorzeitiger Rückgabe, in ihren Ursprungszustand zurückgeführt werden müssen.
    Dauerhafte Veränderungen des Äußeren, z.B. Bemalungen oder Beklebungen, sind nicht zulässig. Das Verwenden einer eigenen Schutzhülle ist grundsätzlich nicht zulässig. In Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung sind Hüllen mit integrierter Tastatur davon ausgenommen, wenn sie einen gleichwertigen Schutz, wie die mitgelieferte Hülle bieten. Hierfür müssen die Hüllen Display, Rückseite und Kanten schützen.

4. Schadensfälle

  1. Wie wird mit einem Schadensfall umgegangen, der bereits bei Ausgabe des Geräts bestand und erst später festgestellt wird?

    Die Geräte sind vorab alle von der ITK-Rheinland auf Schäden geprüft. Wenn das Gerät bei der Übergabe Schäden aufweist, sollte die Entgegennahme verweigert werden. Nachträglich festgestellte Schäden können nicht berücksichtigt werden.

  2. Wie schnell erhalten die Schüler*innen im Schadensfall ein neues Gerät?

    Es werden an jeder Schule Ersatzgeräte vorgehalten, die in solch einem Fall durch unterschreiben eines neuen Leasing-Vertrages gegen Rückgabe des Altgeräts ausgegeben werden können. Der alte Vertrag ist dann beendet. Eventuell bestehende Regressforderungen erlöschen dadurch nicht.

  3. Wer meldet im Falle eines Diebstahls den Vorfall der Polizei?

    Gehen der Verlust bzw. die Beschädigung auf eine dritte Person zurück, die nicht Vertragspartner ist, so muss von dem/der Entleiher*in in Rücksprache mit der jeweiligen Schulleitung Anzeige bei der Polizei erstattet werden, sofern anderweitig keine Einigung möglich ist.

  4. Laut Leihvertrag heißt es, dass kein Anspruch auf Ersatz oder Reparatur bei einer Beschädigung besteht. Wie ist das gemeint und welche Beschädigungen sind gemeint?

    Jedem/jeder Schüler*in soll ein reibungsloser Schulalltag ermöglicht werden, weshalb grundsätzlich Ersatzgeräte in den Schulen vorrätig sind. Ein vertraglicher Anspruch auf ein neues Gerät besteht im Schadensfall allerdings nicht, unabhängig von der Beschädigung.

  5. Wie ist die Selbstbeteiligung im Schadensfall zu verstehen und wie setzt sie sich zusammen?

    In einem Schadensfall (z.B. Displaybruch/ verbogenes Gehäuse/ defekter Schalter) wird das Gerät über einen Dienstleister ausgetauscht. Die Selbstbeteiligung entspricht den anfallenden Austauschkosten, maximal aber in Höhe der vertraglich geregelten Selbstbeteiligung (250,– € zzgl. aktuell gültige MwSt.). Zusätzliche Verwaltungsgebühren werden seitens der Stadt Neuss nicht erhoben.

  6. Was passiert bei Schäden an der Software oder durch Schadsoftware?

    In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den entsprechenden IT-Beauftragten der Schule. Dieser wird sich in Zusammenarbeit mit der ITK-Rheinland um eine schnelle Lösung des Problems bemühen.

5. Kosten

  1. Kommen zukünftig weitere Kosten für Zubehör und Apps auf die Eltern zu, damit die Geräte auch genutzt werden können?

    Diese Entscheidung trifft die Schule in Abstimmung mit ihren Mitwirkungsgremien.

  2. Werden Kosten für die Datensicherung erhoben?

    Nein, für die Datensicherung in der ITaS-Cloud werden die Kosten durch die Stadt Neuss getragen.

  3. Besteht die Möglichkeit, die iPads in der Schule zu laden?

    Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Bitte achten Sie gemeinsam mit Ihren Kindern darauf, dass das Gerät stets vollständig aufgeladen in die Schule mitgebracht wird.

6. Nutzung

  1. Können auch zusätzliche Apps hochgeladen werden, um diese für den Schulalltag zu nutzen?

    Eine Installation von zusätzlichen Apps erfolgt zentral über das Mobile Device Management (MDM) bei der ITK-R. Die Entscheidung, welche zusätzlichen Apps verwendet werden, trifft die Schule.

  2. Können auch zusätzliche Apps für den privaten Gebrauch installiert werden?

    Das Aufspielen eigener Apps ist aufgrund der geltenden Beschränkungen der iPads nicht möglich.

  3. Haben die Schüler*innen die Möglichkeit, die Geräte außerhalb des Unterrichts für Schul-/Lernaufgaben (etwa in Freistunden im Schulgebäude) zu nutzen?

    Ja dies ist grundsätzlich möglich, wobei allgemeine – daher vom Leihvertrag unabhängige – schulinterne Regelungen zu berücksichtigen sind.

  4. Können bisher genutzte Unterlagen, die Schüler*innen im Unterricht mit privaten Geräten auf der privaten Cloud gespeichert haben, weiterhin genutzt/übertragen werden?

    Die Nutzung der iCloud ist nicht möglich. Die Stadt Neuss wird eine eigene Cloud-Lösung anbieten, die den strengen Vorgaben des schulischen Datenschutzes entspricht (ITaS-Cloud). Hier können dann auch die bisher privat gespeicherten Daten hochgeladen werden. Bis zur Einführung empfiehlt es sich, eine Datensicherung auf externen Speichergeräten (z.B. einem Speicherstick) durchzuführen. Dateien können darüber hinaus per E-Mail oder Air-Drop ausgetauscht werden.

  5. Sollen Updates unmittelbar nach Anfrage ausgeführt werden?

    Updates sind für eine reibungslose und sichere Nutzung der iPads zwingend nötig. Sie sollten, wie auch bei allen anderen mobilen Endgeräte (z.B. Mobiltelefone) möglichst zeitnah ausgeführt werden. Sie müssen allerdings nicht augenblicklich installiert werden (wenn z.B. ein Update während des Unterrichts eingespielt wird).

  6. Können Eltern Bildschirmzeiten einrichten, damit das iPad z. B. in den Abendstunden nicht genutzt werden kann?

    Ja, das ist möglich. Mit der „Jamf-Parent-App“ können Eltern das von der Schule ausgegebene iPad ihrer Kinder verwalten, indem sie Apps und Gerätefunktionen erlauben oder einschränken.

7. Einsatz im Unterricht

Alle Fragen die den Einsatz im Unterricht betreffen müssen an die Verantwortlichen der jeweiligen Schule gestellt werden, da es sich hierbei um innere Schulangelegenheiten handelt.

8. Datensicherung

  1. Was geschieht im Schadensfall mit den bereits erarbeiteten Daten?

    Für die Datensicherung sind die Schüler*innen selbst verantwortlich. Eine Sicherungsmöglichkeit wird über die ITaS-Cloud zur Verfügung gestellt. Dort können alle Daten nach einem Gerätetausch problemlos wieder abgerufen werden.

  2. Was passiert mit den Unterrichts-Daten (Mitschriften, Hausaufgaben etc.) nach dem Abitur oder Schulabgang, wenn Schüler*innen Ihre Daten gerne behalten möchten?

    Alle Dokumente können die Schüler*innen sich selbst jederzeit z.B. per Mail an ein privates Endgerät schicken und dort entsprechend digital verwahren oder ausdrucken.

9. Datenschutz & Sicherheit

  1. Ist das Einwählen in das private WLAN-Netz sicher und möglich?

    Ja, das ist möglich. Wählen Sie dazu in den Einstellungen den Bereich „WLAN“. Suchen Sie unter „Andere Netzwerke“ nach Ihrem Netzwerk und konfigurieren Sie das Gerät gemäß Ihrer privaten Zugangsdaten.

  2. Wird im Zusammenhang der Mobilgeräteverwaltung auch der Standort des Gerätes ermittelt?

    Im Falle einer Verlustmeldung ist es möglich, eine grobe Ortung durchzuführen. Dieser Vorgang wird mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf dem Gerät angezeigt.

  3. Können Lehrer auf private Inhalte (z.B. E-Mails) im „Dozentenmodus“ zugreifen?

    Nein, dies ist nicht möglich.

  4. Wer ist die ITK-Rheinland und können die Mitarbeiter*innen der ITK-Rheinland direkt über das iPad Kontakt zu den einzelnen Schüler*innen aufnehmen?

    Die ITK Rheinland ist das kommunale Rechenzentrum, welches im Namen der Stadt Neuss die iPads verwaltet. Im Rahmen der Fernverwaltung ist der Zugriff auf Daten technisch nicht möglich. Wie bereits beschrieben, ist es ausschließlich möglich, im Rahmen einer Verlustmeldung eine grobe Ortung oder Sperrung durchzuführen.

  5. Gibt es eine Anleitung, wie man das Gerät auf die Werkseinstellung zurücksetzt und persönliche Daten entfernt, sowie Passwörter deaktiviert?

    Eine Zurücksetzung erfolgt über die Einstellungen. Eine Anleitung ist im Internet über Apple abrufbar.

  6. Sind die Geräte mit einem Jugendschutzfilter ausgestattet?

    Die iPads selbst verfügen hardwareseitig über keinen Jugendschutzfilter. Allerdings verfügen die Schulnetze selbst über einen Jugendschutzfilter, der kontinuierlich aktualisiert wird. Zudem bietet das Mobile Device Management einen von Jamf gepflegten Web Content Filter. Dieser kann durch die Schulen aktiviert und individuell ergänzt werden.

  7. Sind die Geräte werbefrei?

    Ja, die iPads sind werbefrei.